In den Teilen eins und zwei dieser dreiteiligen Beitragsreihe habe ich an die Begriffe Architektur und Unternehmensarchitektur herangeführt. Der Spannungsbogen findet hier nun mit der Definition EAM, als des Enterprise Architecture Managements seinen Höhepunkt und gleichzeitg seinen Abschluss.
Unternehmensarchitektur als Disziplin
Die für die Unternehmensarchitektur verantwortliche Rolle ist der Unternehmensarchitekt. Um den aktiven Anteil im Umgang mit Unternehmensarchitekturen explizit zu berücksichtigen, definiert [EHH+08] die Architekturdisziplin, die die Menge von Prinzipien und Methoden umfasst, um die Architektur eines Systems zu erstellen. Die Definition der Architekturdisziplin ist nicht so weitreichend, wie die Beschreibung der Tätigkeit architecting aus ISO/IEC/IEEE 42010. Auch in [Kel12] wird die Trennung der zwei Aspekte betont. So werden das Substantiv „Unternehmensarchitektur als Struktur“ und die Tätigkeit „Unternehmensarchitektur als Management“ unterschieden. Die Tätigkeit im Wortsinne findet sich auch in der Definition der „EA-Function“ in [vdRBSvV10].
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